BayObLG: Verweisungsbeschluß, Gewöhnlicher Aufenthalt, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Sofortige Beschwerde, Örtliche Zuständigkeit, Rügelose Einlassung, Örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts, Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, Beschlüsse des Amtsgerichts, Zuständigkeitsbestimmung, Fehlende Bindungswirkung, Keine Bindungswirkung, Prozeßbevollmächtigter, Verletzung rechtlichen Gehörs, Ausschließliche Zuständigkeit, Zuständiges Gericht, Gerichtsstandsbestimmung, Amtsgerichte, gewöhnlicher Aufenthaltsort
Beschluss vom 19.03.2025 – 101 AR 10/25